Hinweisgeberschutz
Unser Hinweisgebersystem erreichen Sie per E-Mail über die folgende Adresse:
Meldungen können Sie auch persönlich bei unserer Meldestelle abgeben. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über die oben aufgeführte E-Mail-Adresse.
Es können Schadensersatzpflichten und Sanktionen in Form von Geldbußen erfolgen, sollte es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung handeln, § 37 + § 38 HinSchG.
Verstöße können Sie auch bei folgenden externen Meldestellen melden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
In der Hauptzentrale in Weinsheim können Beschwerden auch anonym in einen Briefkasten mit der Beschriftung "Änderungsanträge" eingeworfen werden. Dieser befindet sich im Gebäudeteil links vom Foyer (neben der Damentoilette).